AGB

1 Geltungsbereich

Für sämtliche Leistungen der Lichtblick Digital GmbH, im Folgenden Lichtblick genannt, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn und soweit nicht abweichende einzelvertragliche Abreden getroffen wurden. Dies gilt auch für sämtliche zukünftig zwischen der Lichtblick Digital GmbH und dem Kunden noch zu schließenden Vereinbarungen. Leistungsbeschreibungen andere vertraglichen Regelungen ergeben, treten die nachfolgenden Regelungen hinter diese zurück.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Lichtblick Digital GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Sofern Gegenstand des Auftrags die Registrierung von Domains ist, gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Besonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung. Bei der Erstellung von Internetauftritten und der Durchführung von Webmarketing gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen Webdesign, –Pflege und –Marketing.

2 Allgemeine Bestimmungen

Sofern seitens der Lichtblick Digital GmbH kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein Anspruch auf deren dauerhafte Erbringung. Die Lichtblick Digital GmbH ist berechtigt diese Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Schadensersatz‑, Minderungs- oder Erstattungsanspruch erwächst.

Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt ein Vertrag mit der Lichtblick Digital GmbH mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Leistung durch die Lichtblick Digital GmbH zustande.

2.1 Leistungsbeschreibungen.

Für die Leistungspflichten der Lichtblick Digital GmbH gelten die für die jeweiligen Leistungen und Produkte vereinbarten Leistungsbeschreibungen, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind.

2.2 Fremdkosten.

Die Lichtblick Digital GmbH ist berechtigt, sämtliche vom Kunden beauftragte Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Soweit im geschäftlichen Verkehr üblich, wird sie hierfür nach Absprache mit dem Kunden Drittfirmen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen. Zu entsprechenden Aufträgen wird die Lichtblick Digital GmbH bevollmächtigt.

2.3 Fristen.

Soweit nicht anders vereinbart oder offenkundig, sind von der Lichtblick Digital GmbH in Aussicht gestellte Liefer- und Leistungsfristen unverbindlich. Auch, soweit Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde, gelten entsprechende Vereinbarungen nur vorbehaltlich der Erfüllung von etwaigen Mitwirkungspflichten des Kunden.

2.4 Zahlungsbestimmungen.

Vereinbarte Vergütungen verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich vereinbarte Vergütungen als brutto inkl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen werden grundsätzlich im Voraus, spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Insbesondere bedarf es – entgegen des § 641 Abs. 1 BGB – für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung nicht der Abnahme durch den Besteller.

2.5 Verzug

Zahlungsverzug tritt mit dem 11. Tag nach Rechnungsstellung ein. Für die Erfüllung ist der Zahlungseingang auf dem den Kunden bekannt gegebenen Konto der Lichtblick Digital GmbH maßgeblich. Für Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird eine Mahngebühr von € 10,00 als pauschaler Verzugsschaden erhoben. Die Geltendmachung weiteren Schadens insbesondere durch Inkassomaßnahmen bleibt unberührt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Lichtblick Digital GmbH ihre Leistungen ganz oder teilweise verweigern, auch, indem Dienste gesperrt werden. Die Lichtblick Digital GmbH wird hierbei jederzeit die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Lichtblick Digital GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

2.6 Rügepflichten.

Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, hat der Kunde Mängel an Leistungen oder Lieferungen der Lichtblick Digital GmbH unverzüglich zu rügen. § 377 HGB gilt entsprechend.

2.7 Rechte Dritter, insbesondere Marken‑, Urheber- und Persönlichkeitsrechte.

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung von Produkten und Services der Lichtblick Digital GmbH sowie der Zurverfügungstellung von Daten, insbesondere Bildwerken, Texten, Programmen oder sonst urheberrechtlich oder anderweitig geschütztem Material, Rechte Dritter umfassend abzuklären und diese nicht zu verletzen. Für Rechtsverletzungen Dritter auf Grund der Verletzung der vorgenannten Pflicht haftet der Kunde vollumfänglich auch für leichte Fahrlässigkeit. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Soweit sich auf Grund dessen Ansprüche von Dritter Seite gegen die Lichtblick Digital GmbH richten, stellt der Kunde die Lichtblick Digital GmbH vollständig und unbedingt frei.

2.8 Login-Daten.

Soweit dem Kunden durch die Lichtblick Digital GmbH Login-Daten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt auch zur Minderung oder zum Verlust von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen die Lichtblick Digital GmbH.

2.9 Pflichtverletzungen.

Verletzt der Kunde schuldhaft die ihm aus dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten, ist die Lichtblick Digital GmbH berechtigt und ggf. verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ihrer technischen Infrastruktur oder zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen Dritter zu treffen. Dies umfasst gegebenenfalls die Sperrung der entsprechenden Dienste wie E‑Mail oder Webhosting. Die Leistungsverweigerung der Lichtblick Digital GmbH auf Grund von Pflichtverletzungen des Kunden berührt dessen Zahlungspflicht nicht.

2.10 Haftung der Lichtblick Digital GmbH.

Die Haftung der Lichtblick Digital GmbH ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.

3 Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen

3.1 Beratung.

Beratungsleistungen werden auf Zeithonorarbasis abgerechnet. Auf § 612 BGB wird hingewiesen.

3.2 Webdesign, Programmierung.

Die Lichtblick Digital GmbH erbringt Webdesign- und Programmierungsleistungen sowie Beratungsleistungen gemäß ergänzender Leistungsbeschreibungen und folgender allgemeiner Regelungen:

3.2.1 Vergütung von Nebenleistungen.

Nebenleistungen zu Programmierung und Webdesign (Besprechungen) werden als Beratungsleistungen auf Zeithonorarbasis abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart. Dies gilt auch, soweit ein Honorar nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Auf § 612 BGB wird hingewiesen. Ausgenommen ist lediglich der erste Besprechungstermin. Dieser ist unentgeltlich.

3.2.2 Nutzungsrechte.

Dem Kunden werden die in der Leistungsbeschreibung genannten Nutzungsrechte an von Mitarbeitern der Lichtblick Digital GmbH entwickelten Programmen und Programmteilen eingeräumt. Soweit eine solche ausdrückliche Vereinbarung in der Leistungsbeschreibung nicht getroffen wurde, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht beschränkt allein auf die Lichtblick Digital GmbH bei der Auftragserteilung bekannten Zwecke eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Schranken der ihm eingeräumten Rechte zu beachten und auch, soweit ein Urheberrecht nicht besteht, Änderungen an geliefertem Code zu unterlassen, soweit die Lichtblick Digital GmbH den Änderungen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

4 Hinweise zur Datenverarbeitung

Die Lichtblick Digital GmbH erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Sie beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird die Lichtblick Digital GmbH Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Ohne die Einwilligung des Kunden wird die Lichtblick Digital GmbH Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Die Regelung zur Referenzdarstellung unter 5.2 bleibt hiervon unberührt.

5 Schlussbestimmungen

5.1 Kündigung.

Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auf Dauer oder wiederholt geschuldete Leistungen der Lichtblick Digital GmbH sind, ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei vollen Kalendermonaten zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Frist wird durch Zugang der Kündigung innerhalb der Frist gewahrt. Eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist grundsätzlich nicht zulässig. § 313 BGB bleibt unberührt.^^

5.2 Referenzen.

Die Lichtblick Digital GmbH ist berechtigt, die Tätigkeiten für den Kunden in branchenüblicher Weise Dritten gegenüber zu kommunizieren.

5.3 Dokumentationspflichten.

Vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird Lichtblick Digital GmbH vom Kunden überlassene Unterlagen nach Auftragsabschluss an diesen zurückgeben. Für den Kunden erstellte Unterlagen wird die Lichtblick Digital GmbH unentgeltlich für ein Jahr nach Abschluss des Auftrags (Rechnungsstellung) aufbewahren, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung für den Verlust.

5.4 Gerichtsstand.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Hamburg.

Besonderen Geschäftsbedingungen Webdesign, –Pflege und –Marketing.

1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für einen Internetauftritt des Kunden durch die Lichtblick Digital GmbH, sowie die Erstellung und laufende Pflege dieses Auftritts.

Die Einstellung des entwickelten Auftritts (Webseiten) in das World Wide Web obliegt dem Kunden ebenso wie die Kontrolle über die Abrufbarkeit der Inhalte.

Die Lichtblick Digital GmbH ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internetdomain verpflichtet.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart sind graphisch gestaltende Leistungen nicht geschuldet.

2 Projektphasen

Die Entwicklung und Erstellung eines Internetauftrittes durch die Lichtblick Digital GmbH erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Parteien.

Um einen strukturierten und effektiven Projektablauf zu gewährleisten vereinbaren die Vertragspartner, dass die Entwicklung und Erstellung des vertragsgegenständlichen Internetauftritts in fünf Projektabschnitten nach Maßgabe der folgenden Aufstellung erfolgt.

  1. Aufnahme der Kundenanforderungen – Pflichtenkatalog Die Lichtblick Digital GmbH erarbeitet zunächst ein Pflichtenkatalog für den Internetauftritt. Grundlage des Pflichtenkatalogs sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur des Internetauftrittes unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch den Internetauftritt angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird die Lichtblick Digital GmbH den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Der Pflichtenkatalog soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung des Internetauftrittes als auch die für die Software-Programmierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben. Der Kunde erhält außerdem konkrete Arbeitsanweisungen hinsichtlich der durch ihn zu liefernden redaktionellen Beiträge (Texte und Bilder) sowie weiterer zu beschaffender Informationen.
  2. Gestaltung eines ersten Korrektur-Entwurfs der Internetpräsenz (Version I) Auf der Basis des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts erstellt die Lichtblick Digital GmbH eine Korrektur-Version des Internetauftrittes. Die Version muss die Struktur des Internetauftrittes erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Internetseiten verbindet, und die Einbindung von E‑Mail-Fenstern, Werbebannern und Animationen.
  3. Feedback-Phase Auf Grund der Korrektur-Version des Internetauftritts bespricht die Lichtblick Digital GmbH die Änderungswünsche des Kunden zur Fertigstellung des Auftrags.
  4. Fertigstellung der Internetpräsenz gemäß Auftrag (Version II) Auf der Basis der mit dem Kunden abgestimmten Korrektur-Version des Internetauftrittes stellt die Lichtblick Digital GmbH den Internetauftritt in gebrauchstauglicher Form fertig.
  5. Abschlussbesprechung Die fertiggestellte Internetpräsenz wird dem Kunden übergeben.

    Das Standard-Angebot der Lichtblick Digital GmbH umfasst die zuvor genannten Projektabschnitte. Weitere Feedbackphasen sind kostenpflichtig.

3 Leistungspflichten

Zu den Hauptleistungspflichten der Lichtblick Digital GmbH gehören die laufende Beratung des Kunden, die gestalterischen Leistungen sowie die laufende Marketing-Pflege des Internetauftritts nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  1. Beratung des Kunden Die Lichtblick Digital GmbH verpflichtet sich, den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten des Internetauftrittes umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird die Lichtblick Digital GmbH berücksichtigen, welche Zielgruppen durch den Internetauftritt angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit dem Internetauftritt insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird die Lichtblick Digital GmbH den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die sie von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z. B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Branchenspezifische Kenntnisse werden von der Lichtblick Digital GmbH nicht erwartet. Sie ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen des Internetauftrittes zählen.
  2. Gestalterische Leistungen Die Lichtblick Digital GmbH verpflichtet sich, maximal drei Alternativvorschläge für die grafische Gestaltung des Internetauftrittes zu erarbeiten. Dabei wird diese– soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben. Im Verlauf der Erstellung des Internetauftritts wird die Lichtblick Digital GmbH die Vorgaben des Kunden – in einer seinen Anforderungen entsprechenden Art und Weise – zur Umsetzung bringen. Hierzu werden die aktuellen Programmiersprachen, Plattformen und Content Management Systeme verwendet.
  3. Marketing-Pflege Bitte hier noch Infos nachreichen.

4 Inhalte

Der Kunde stellt der Lichtblick Digital GmbH die in den Internetauftritt einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die mit dem Internetauftritt verfolgten Zwecke eigne, ist die Lichtblick Digital GmbH nicht verpflichtet.

Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in den Internetauftritt einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. Die Lichtblick Digital GmbH wird mit dem Kunden abstimmen, in welcher Form der Kunde die einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellt. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Sofern eine Überlassung von Inhalten an den Kunden in digitaler Form.

5 Abnahme

Sobald die Lichtblick Digital GmbH ein Pflichtenheft, ein Konzept, eine Korrektur-Version oder den fertigen Internetauftritt erstellt hat, wird der Kunde den jeweiligen Leistungsabschnitt durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.

6 Weitere Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege des vertragsgegenständlichen Internetauftrittes verpflichtet.

Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege des Internetauftrittes erforderlichen Informationen verpflichtet. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.

Sofern die Lichtblick Digital GmbH dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde jeweils unverzüglich mitteilen.

Der Kunde wird spätestens unverzüglich nach Abschluss der Entwurfsphase die Titel der einzelnen Seiten des Internetauftrittes, einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titels, Keywords, Descriptions), damit die Lichtblick Digital GmbH die Titel, Schlüsselworte und Beschreibungen mittels Metatags in den Quellcode integrieren kann.

7 Vergütung

Die zu zahlende Vergütung wird in einer einzelvertraglichen Vereinbarung geregelt.

8 Mehraufwand und Änderungswünsche

Als Mehraufwand, welcher gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen des Anbieters, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter nach Abnahme des Pflichtenhefts, nach Abnahme des Konzepts, nach Abnahme der Grundversion oder nach Abnahme des fertiggestellten Internetauftrittes auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Kunden erfolgt ist.

9 Vergütung von Marketing-Pflege

Für Marketing-Pflege werden die Parteien vorab einen Kostenrahmen für einen bestimmten Zeitabschnitt (z. B. monatlich oder jährlich) abstimmen. Die Lichtblick Digital GmbH wird den Kunden in Textform (§ 126 b BGB) benachrichtigen, wenn absehbar wird, dass der Kostenrahmen im laufenden Zeitabschnitt überschritten wird. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung hat der Kunde der Lichtblick Digital GmbH gegenüber innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, ob und in welchem Umfang er im laufenden Zeitabschnitt weitere Pflegeleistungen des Anbieters wünscht. Nur wenn eine solche Mitteilung nicht eingeht oder der Kunde sich mit einer Überschreitung des Kostenrahmens ausdrücklich einverstanden erklärt, ist die Lichtblick Digital GmbH zur Überschreitung des Kostenrahmens berechtigt.

Nach Eingang der Mitteilung des Kunden wird die Lichtblick Digital GmbH unverzüglich prüfen, ob und inwieweit sie in der Lage ist, die gewünschten Mehrleistungen zu erbringen. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird sie dem Kunden unverzüglich mitteilen. Einen Anspruch auf Erbringung der Mehrleistung besteht erst, wenn die Lichtblick Digital GmbH sich mit der Erbringung der gewünschten Mehrleistung einverstanden erklärt.

Eine Erstattung bei Unterschreitung des vereinbarten Kostenrahmens findet nicht statt.

10 Zahlung

Die Lichtblick Digital GmbH räumt dem Kunden ein umfängliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, den vertragsgegenständlichen Internetauftritt zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die Lichtblick Digital GmbH entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim der Lichtblick Digital GmbH.

An geeigneten Stellen werden auf dem Internetauftritt Hinweise auf die Urheberstellung der Lichtblick Digital GmbH inkl. Verlinkung auf deren Internetauftritt aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung der Lichtblick Digital GmbH zu entfernen.

12 Fertigstellung und Termine

Der Termin für die Fertigstellung des Internetauftrittes wird einzelvertraglich festgelegt.

Der Fertigstellungstermin ist für die Lichtblick Digital GmbH nicht verbindlich, sofern dieser aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden zur Mitwirkung und Herstellung von Inhalten.

13 Besondere Haftungsbestimmungen

Das Recht des Kunden auf Kostenvorschuss für die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung nach § 637 Absatz 3 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material übernimmt die Lichtblick Digital GmbH keine Haftung. Dem Kunden obliegt die Herstellung von Sicherheitskopien der übermittelten Daten bzw. des übermittelten Materials.

Der Kunde verpflichtet sich umgehend nach Fertigstellung des Internetauftrittes die Funktionalität zu kontrollieren. Nach Prüfung der Funktionalität und Abnahme durch den Kunden sind Ansprüche gegenüber der Lichtblick Digital GmbH ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat für den Internetauftritt einen entsprechenden Service-Vertrag mit der Lichtblick Digital GmbH abgeschlossen.

Soweit die Lichtblick Digital GmbH für den Kunden Impressums-Beispiele (inkl. Haftungs- und Rechtshinweise) sowie Beispiele einer Datenschutzerklärung erstellt hat, so dienen diese lediglich als Anschauungsmaterial für den Kunden. Insbesondere stellen diese Inhalte keine Rechtsberatung dar. Diese kann und darf nur von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Insoweit stellt der Kunde die Lichtblick Digital GmbH von allen Ansprüchen frei, welche auf einer als bloßes Beispiel erstellten Seite beruhen.

Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Lichtblick Digital GmbH nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Lichtblick Digital GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.