AGB
1 Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen der Lichtblick Webmanufaktur UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden Lichtblick Webmanufaktur genannt, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn und soweit nicht abweichende einzelvertragliche Abreden getroffen wurden. Dies gilt auch für sämtliche zukünftig zwischen der Lichtblick Webmanufaktur und dem Kunden noch zu schließenden Vereinbarungen. Leistungsbeschreibungen andere vertraglichen Regelungen ergeben, treten die nachfolgenden Regelungen hinter diese zurück.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Lichtblick Webmanufaktur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Sofern Gegenstand des Auftrags die Registrierung von Domains ist, gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Besonderen Geschäftsbedingungen Domainregistrierung. Bei der Erstellung von Internetauftritten und der Durchführung von Webmarketing gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen Webdesign, –Pflege und –Marketing.
2 Allgemeine Bestimmungen
Sofern seitens der Lichtblick Webmanufaktur kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein Anspruch auf deren dauerhafte Erbringung. Die Lichtblick Webmanufaktur ist berechtigt diese Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass dem Kunden hieraus ein Schadensersatz‑, Minderungs- oder Erstattungsanspruch erwächst.
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt ein Vertrag mit der Lichtblick Webmanufaktur mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Bereitstellung der Leistung durch die Lichtblick Webmanufaktur zustande.
2.1 Leistungsbeschreibungen. Für die Leistungspflichten der Lichtblick Webmanufaktur gelten die für die jeweiligen Leistungen und Produkte vereinbarten Leistungsbeschreibungen, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind.
2.2 Fremdkosten. Die Lichtblick Webmanufaktur ist berechtigt, sämtliche vom Kunden beauftragte Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Soweit im geschäftlichen Verkehr üblich, wird sie hierfür nach Absprache mit dem Kunden Drittfirmen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen. Zu entsprechenden Aufträgen wird die Lichtblick Webmanufaktur bevollmächtigt.
2.3 Fristen. Soweit nicht anders vereinbart oder offenkundig, sind von der Lichtblick Webmanufaktur in Aussicht gestellte Liefer- und Leistungsfristen unverbindlich. Auch, soweit Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde, gelten entsprechende Vereinbarungen nur vorbehaltlich der Erfüllung von etwaigen Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.4 Zahlungsbestimmungen. Vereinbarte Vergütungen verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich vereinbarte Vergütungen als brutto inkl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen werden grundsätzlich im Voraus, spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Insbesondere bedarf es – entgegen des § 641 Abs. 1 BGB – für die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung nicht der Abnahme durch den Besteller.
2.5 Verzug. Zahlungsverzug tritt mit dem 11. Tag nach Rechnungsstellung ein. Für die Erfüllung ist der Zahlungseingang auf dem den Kunden bekannt gegebenen Konto der Lichtblick Webmanufaktur maßgeblich. Für Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird eine Mahngebühr von € 10,00 als pauschaler Verzugsschaden erhoben. Die Geltendmachung weiteren Schadens insbesondere durch Inkassomaßnahmen bleibt unberührt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Lichtblick Webmanufaktur ihre Leistungen ganz oder teilweise verweigern, auch, indem Dienste gesperrt werden. Die Lichtblick Webmanufaktur wird hierbei jederzeit die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Lichtblick Webmanufaktur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
2.6 Rügepflichten. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, hat der Kunde Mängel an Leistungen oder Lieferungen der Lichtblick Webmanufaktur unverzüglich zu rügen. § 377 HGB gilt entsprechend.
2.7 Rechte Dritter, insbesondere Marken‑, Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung von Produkten und Services der Lichtblick Webmanufaktur sowie der Zurverfügungstellung von Daten, insbesondere Bildwerken, Texten, Programmen oder sonst urheberrechtlich oder anderweitig geschütztem Material, Rechte Dritter umfassend abzuklären und diese nicht zu verletzen. Für Rechtsverletzungen Dritter auf Grund der Verletzung der vorgenannten Pflicht haftet der Kunde vollumfänglich auch für leichte Fahrlässigkeit. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Soweit sich auf Grund dessen Ansprüche von Dritter Seite gegen die Lichtblick Webmanufaktur richten, stellt der Kunde die Lichtblick Webmanufaktur vollständig und unbedingt frei.
2.8 Login-Daten. Soweit dem Kunden durch die Lichtblick Webmanufaktur Login-Daten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt auch zur Minderung oder zum Verlust von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen die Lichtblick Webmanufaktur.
2.9 Pflichtverletzungen. Verletzt der Kunde schuldhaft die ihm aus dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten, ist die Lichtblick Webmanufaktur berechtigt und ggf. verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ihrer technischen Infrastruktur oder zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen Dritter zu treffen. Dies umfasst gegebenenfalls die Sperrung der entsprechenden Dienste wie E‑Mail oder Webhosting. Die Leistungsverweigerung der Lichtblick Webmanufaktur auf Grund von Pflichtverletzungen des Kunden berührt dessen Zahlungspflicht nicht.
2.10 Haftung der Lichtblick Webmanufaktur. Die Haftung Lichtblick Webmanufaktur ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.
3 Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen
3.1 Beratung. Beratungsleistungen werden auf Zeithonorarbasis abgerechnet. Auf § 612 BGB wird hingewiesen.
3.2 Webdesign, Programmierung. Die Lichtblick Webmanufaktur erbringt Webdesign- und Programmierungsleistungen sowie Beratungsleistungen gemäß ergänzender Leistungsbeschreibungen und folgender allgemeiner Regelungen:
3.2.1 Vergütung von Nebenleistungen. Nebenleistungen zu Programmierung und Webdesign (Besprechungen) werden als Beratungsleistungen auf Zeithonorarbasis abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart. Dies gilt auch, soweit ein Honorar nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Auf § 612 BGB wird hingewiesen. Ausgenommen ist lediglich der erste Besprechungstermin. Dieser ist unentgeltlich.
3.2.2 Nutzungsrechte. Dem Kunden werden die in der Leistungsbeschreibung genannten Nutzungsrechte an von Mitarbeitern der Lichtblick Webmanufaktur entwickelten Programmen und Programmteilen eingeräumt. Soweit eine solche ausdrückliche Vereinbarung in der Leistungsbeschreibung nicht getroffen wurde, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht beschränkt allein auf die Lichtblick Webmanufaktur bei der Auftragserteilung bekannten Zwecke eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Schranken der ihm eingeräumten Rechte zu beachten und auch, soweit ein Urheberrecht nicht besteht, Änderungen an geliefertem Code zu unterlassen, soweit die Lichtblick Webmanufaktur den Änderungen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
4 Hinweise zur Datenverarbeitung
Die Lichtblick Webmanufaktur erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Sie beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird die Lichtblick Webmanufaktur Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Kunden wird die Lichtblick Webmanufaktur Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Die Regelung zur Referenzdarstellung unter 5.2 bleibt hiervon unberührt.
5 Schlussbestimmungen
5.1 Kündigung. Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auf Dauer oder wiederholt geschuldete Leistungen der Lichtblick Webmanufaktur sind, ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei vollen Kalendermonaten zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Frist wird durch Zugang der Kündigung innerhalb der Frist gewahrt. Eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist grundsätzlich nicht zulässig. § 313 BGB bleibt unberührt.
5.2 Referenzen. Die Lichtblick Webmanufaktur ist berechtigt, die Tätigkeiten für den Kunden in branchenüblicher Weise Dritten gegenüber zu kommunizieren.
5.3 Dokumentationspflichten. Vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird Lichtblick Webmanufaktur vom Kunden überlassene Unterlagen nach Auftragsabschluss an diesen zurückgeben. Für den Kunden erstellte Unterlagen wird die Lichtblick Webmanufaktur unentgeltlich für ein Jahr nach Abschluss des Auftrags (Rechnungsstellung) aufbewahren, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung für den Verlust.
5.4 Gerichtsstand. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Hamburg.
Besondere Geschäftsbedingungen Domainregistrierung
1 Vertragsgegenstand und Vertragsgrundlagen
Der Kunde wünscht die Registrierung einer oder mehrere Internetdomains zu gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Lichtblick Webmanufaktur zur Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain.
Domains werden, in Abhängigkeit von ihrer Endung, von unterschiedlichen, meist nationalen Organisationen auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Im Falle der Registrierung einer Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf Grundlage der dort geltenden Registrierungsbedingungen zu Stande. Der Kunde wird Inhaber der Domain. Die Lichtblick Webmanufaktur wird nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sondern handelt als Stellvertreter (§164 BGB) für den Kunden und wird diesbezüglich im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig.
2 Pflichten der Lichtblick Webmanufaktur
Die Lichtblick Webmanufaktur verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschte Domain bereits an Dritte vergeben ist. Sie prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung der gewünschten Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen die geltenden Gesetze verstößt.
Sofern die gewünschte Domain verfügbar ist, wir die Lichtblick Webmanufaktur unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Registrierung der Domain vornehmen. Dabei steht es ihr frei, die Registrierung direkt bei der Vergabestelle oder über einen Zwischenprovider vorzunehmen.
Etwaige Rückfragen der Vergabestelle wird die Lichtblick Webmanufaktur in Absprache mit dem Kunden beantworten.
Den Erfolg der tatsächlichen Anmeldung der gewünschten Domain schuldet die Lichtblick Webmanufaktur nicht. Sie hat keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestelle.
3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Auswahl der Zeichenfolge der gewünschten Domain in vollem Umfang verantwortlich. Er hat vor der Beauftragung der Lichtblick Webmanufaktur zu prüfen, ob die Registrierung sowie die Nutzung der gewünschten Domain die Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde darf die Lichtblick Webmanufaktur nur mit der Registrierung der gewünschten Domain beauftragen, wenn diese Prüfungen keine Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß ergeben haben.
4 Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt die Lichtblick Webmanufaktur von jeglicher Haftung wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Nutzung oder der Registrierung der vertragsgegenständlichen Domain resultieren, ausdrücklich und unwiderruflich frei und verpflichtet sich der Lichtblick Webmanufaktur sämtliche Kosten zu erstatten, die mit einer etwaigen Inanspruchnahme entstehen. Diese Freistellungverpflichtung umfasst auch und insbesondere die Verpflichtung die Lichtblick Webmanufaktur von den notwendigen Rechtsverfolgungskosten freizustellen.
Besonderen Geschäftsbedingungen Webdesign, –Pflege und –Marketing.
1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für einen Internetauftritt des Kunden durch die Lichtblick Webmanufaktur, sowie die Erstellung und laufende Pflege dieses Auftritts.
Die Einstellung des entwickelten Auftritts (Webseiten) in das World Wide Web obliegt dem Kunden ebenso wie die Kontrolle über die Abrufbarkeit der Inhalte.
Die Lichtblick Webmanufaktur ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internetdomain verpflichtet.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart sind graphisch gestaltende Leistungen nicht geschuldet.
2 Projektphasen
Die Entwicklung und Erstellung eines Internetauftrittes durch die Lichtblick Webmanufaktur erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Parteien.
Um einen strukturierten und effektiven Projektablauf zu gewährleisten vereinbaren die Vertragspartner, dass die Entwicklung und Erstellung des vertragsgegenständlichen Internetauftritts in fünf Projektabschnitten nach Maßgabe der folgenden Aufstellung erfolgt.
- Aufnahme der Kundenanforderungen – Pflichtenkatalog Die Lichtblick Webmanufaktur erarbeitet zunächst ein Pflichtenkatalog für den Internetauftritt. Grundlage des Pflichtenkatalogs sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur des
Internetauftrittes unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch den Internetauftritt angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird die Lichtblick Webmanufaktur den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Der Pflichtenkatalog soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung des Internetauftrittes als auch die für die Software-Programmierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben. Der Kunde erhält außerdem konkrete Arbeitsanweisungen hinsichtlich der durch ihn zu liefernden redaktionellen Beiträge (Texte und Bilder) sowie weiterer zu beschaffender Informationen. - Gestaltung eines ersten Korrektur-Entwurfs der Internetpräsenz (Version I) Auf der Basis des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts erstellt die Lichtblick Webmanufaktur eine Korrektur-Version des Internetauftrittes. Die Version muss die Struktur des Internetauftrittes erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Internetseiten verbindet, und die Einbindung von E‑Mail-Fenstern, Werbebannern und Animationen.
- Feedback-Phase Auf Grund der Korrektur-Version des Internetauftritts bespricht die Lichtblick Webmanufaktur die Änderungswünsche des Kunden zur Fertigstellung des Auftrags.
- Fertigstellung der Internetpräsenz gemäß Auftrag (Version II) Auf der Basis der mit dem Kunden abgestimmten Korrektur-Version des Internetauftrittes stellt die Lichtblick Webmanufaktur den Internetauftritt in gebrauchstauglicher Form fertig.
- Abschlussbesprechung Die fertiggestellte Internetpräsenz wird dem Kunden übergeben.
Das Standard-Angebot der Lichtblick Webmanufaktur umfasst die zuvor genannten Projektabschnitte. Weitere Feedbackphasen sind kostenpflichtig.
3 Leistungspflichten
Zu den Hauptleistungspflichten der Lichtblick Webmanufaktur gehören die laufende Beratung des Kunden, die gestalterischen Leistungen sowie die laufende Marketing-Pflege des Internetauftritts nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
- Beratung des Kunden Die Lichtblick Webmanufaktur verpflichtet sich, den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten des Internetauftrittes umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird die Lichtblick Webmanufaktur berücksichtigen, welche Zielgruppen durch den Internetauftritt angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit dem Internetauftritt insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird die Lichtblick Webmanufaktur den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die sie von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z. B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Branchenspezifische Kenntnisse werden von der Lichtblick Webmanufaktur nicht erwartet. Sie ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen des Internetauftrittes zählen.
- Gestalterische Leistungen Die Lichtblick Webmanufaktur verpflichtet sich, maximal drei Alternativvorschläge für die grafische Gestaltung des Internetauftrittes zu erarbeiten. Dabei wird diese– soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben. Im Verlauf der Erstellung des Internetauftritts wird die Lichtblick Webmanufaktur die Vorgaben des Kunden – in einer seinen Anforderungen entsprechenden Art und Weise – zur Umsetzung bringen. Hierzu werden die aktuellen Programmiersprachen, Plattformen und Content Management Systeme verwendet.
- Marketing-Pflege Bitte hier noch Infos nachreichen.
4 Inhalte
Der Kunde stellt der Lichtblick Webmanufaktur die in den Internetauftritt einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die mit dem Internetauftritt verfolgten Zwecke eigne, ist die Lichtblick Webmanufaktur nicht verpflichtet.
Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in den Internetauftritt einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. Die Lichtblick Webmanufaktur wird mit dem Kunden abstimmen, in welcher Form der Kunde die einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellt. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Sofern eine Überlassung von Inhalten an den Kunden in digitaler Form.
5 Abnahme
Sobald die Lichtblick Webmanufaktur ein Pflichtenheft, ein Konzept, eine Korrektur-Version oder den fertigen Internetauftritt erstellt hat, wird der Kunde den jeweiligen Leistungsabschnitt durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abnehmen.
6 Weitere Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege des vertragsgegenständlichen Internetauftrittes verpflichtet.
Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege des Internetauftrittes erforderlichen Informationen verpflichtet. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
Sofern die Lichtblick Webmanufaktur dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde jeweils unverzüglich mitteilen.
Der Kunde wird spätestens unverzüglich nach Abschluss der Entwurfsphase die Titel der einzelnen Seiten des Internetauftrittes, einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titels, Keywords, Descriptions), damit die Lichtblick Webmanufaktur die Titel, Schlüsselworte und Beschreibungen mittels Metatags in den Quellcode integrieren kann.
7 Vergütung
Die zu zahlende Vergütung wird in einer einzelvertraglichen Vereinbarung geregelt.
8 Mehraufwand und Änderungswünsche
Als Mehraufwand, welcher gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen des Anbieters, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter nach Abnahme des Pflichtenhefts, nach Abnahme des Konzepts, nach Abnahme der Grundversion oder nach Abnahme des fertiggestellten Internetauftrittes auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Kunden erfolgt ist.
9 Vergütung von Marketing-Pflege
Für Marketing-Pflege werden die Parteien vorab einen Kostenrahmen für einen bestimmten Zeitabschnitt (z. B. monatlich oder jährlich) abstimmen. Die Lichtblick Webmanufaktur wird den Kunden in Textform (§ 126 b BGB) benachrichtigen, wenn absehbar wird, dass der Kostenrahmen im laufenden Zeitabschnitt überschritten wird. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung hat der Kunde der Lichtblick Webmanufaktur gegenüber innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, ob und in welchem Umfang er im laufenden Zeitabschnitt weitere Pflegeleistungen des Anbieters wünscht. Nur wenn eine solche Mitteilung nicht eingeht oder der Kunde sich mit einer Überschreitung des Kostenrahmens ausdrücklich einverstanden erklärt, ist die Lichtblick Webmanufaktur zur Überschreitung des Kostenrahmens berechtigt.
Nach Eingang der Mitteilung des Kunden wird die Lichtblick Webmanufaktur unverzüglich prüfen, ob und inwieweit sie in der Lage ist, die gewünschten Mehrleistungen zu erbringen. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird sie dem Kunden unverzüglich mitteilen. Einen Anspruch auf Erbringung der Mehrleistung besteht erst, wenn die Lichtblick Webmanufaktur sich mit der Erbringung der gewünschten Mehrleistung einverstanden erklärt.
Eine Erstattung bei Unterschreitung des vereinbarten Kostenrahmens findet nicht statt.
10 Zahlung
Sämtliche Vergütungen werden grundsätzlich vor Beginn der Leistungserbringung mit der Stellung einer Vorschuss-Rechnung fällig.
11 Rechte
Die Lichtblick Webmanufaktur räumt dem Kunden ein umfängliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, den vertragsgegenständlichen Internetauftritt zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die Lichtblick Webmanufaktur entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim der Lichtblick Webmanufaktur.
An geeigneten Stellen werden auf dem Internetauftritt Hinweise auf die Urheberstellung der Lichtblick Webmanufaktur inkl. Verlinkung auf deren Internetauftritt aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung der Lichtblick Webmanufaktur zu entfernen.
12 Fertigstellung und Termine
Der Termin für die Fertigstellung des Internetauftrittes wird einzelvertraglich festgelegt.
Der Fertigstellungstermin ist für die Lichtblick Webmanufaktur nicht verbindlich, sofern dieser aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden zur Mitwirkung und Herstellung von Inhalten.
13 Besondere Haftungsbestimmungen
Das Recht des Kunden auf Kostenvorschuss für die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung nach § 637 Absatz 3 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material übernimmt die Lichtblick Webmanufaktur keine Haftung. Dem Kunden obliegt die Herstellung von Sicherheitskopien der übermittelten Daten bzw. des übermittelten Materials.
Der Kunde verpflichtet sich umgehend nach Fertigstellung des Internetauftrittes die Funktionalität zu kontrollieren. Nach Prüfung der Funktionalität und Abnahme durch den Kunden sind Ansprüche gegenüber der Lichtblick Webmanufaktur ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat für den Internetauftritt einen entsprechenden Service-Vertrag mit der Lichtblick Webmanufaktur abgeschlossen.
Soweit die Lichtblick Webmanufaktur für den Kunden Impressums-Beispiele (inkl. Haftungs- und Rechtshinweise) sowie Beispiele einer Datenschutzerklärung erstellt hat, so dienen diese lediglich als Anschauungsmaterial für den Kunden. Insbesondere stellen diese Inhalte keine Rechtsberatung dar. Diese kann und darf nur von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Insoweit stellt der Kunde die Lichtblick Webmanufaktur von allen Ansprüchen frei, welche auf einer als bloßes Beispiel erstellten Seite beruhen.
Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Lichtblick Webmanufaktur nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Lichtblick Webmanufaktur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.