DSGVO für Websites

Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung betrifft alle. Seit dem 25. Mai 2018 müs­sen Web­auf­trit­te jed­we­der Art den Richt­li­ni­en ent­spre­chen. Lichtblick hilft in Koope­ra­ti­on mit einem spe­zia­li­sier­ten Rechtsanwalt.

Lichtblick- Ihr Online Part­ner bei Fra­gen zur neuen

Datenschutzgrundverordnung

Wir bei Lichtblick sehen den Daten­schutz als einen wich­ti­gen Werte-Grund­satz sowie Schwer­punkt unse­rer Arbeit an und bie­ten daher ein DSGVO Online-Kom­plett-Paket an. Wir koope­rie­ren mit der spe­zia­li­sier­ten Anwalts­kanz­lei Rechts­an­wäl­te Ben Tanis und bie­ten Ihnen somit abge­si­cher­tes Rechts-Know-How zu unse­rer Online-Exper­ti­se. Wir machen den DSGVO-Check und lei­ten Ihre Seite sicher durch die EU-Verordnung.

  • Seit dem 25. Mai 2018 gilt die
    Datenschutz-Grundverordnung
    (DSGVO)
  • Sie erhal­ten abmahn­si­cher eine
    recht­lich überprüfte
    Daten­schutz­er­klä­rung sowie ein
    DSGVO-kon­for­mes Impressum
  • Sämt­li­che tech­ni­sche Anpassungen
    sind mit dem Rechts­an­walt Ben
    Tanis abgestimmt

Lichtblick
Datenschutz-Grundsätze

Trans­pa­renz

Daten­mi­ni­mie­rung

Ver­trau­lich­keit

Zweck­bin­dung

Bewusst­sein schaffen

Sen­si­bi­li­sie­ren

Ist das für Ihr Unter­neh­men relevant?

Wen die neue EU-DSGVO betrifft:

Die Ver­ord­nung erfasst jeden, der per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet, dazu gehö­ren zum Bei­spiel auch alle Web­site­be­trei­be­rIn­nen. Sie betrifft uns somit alle.

Was pas­siert da eigentlich?

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Stra­fen für Daten­schutz­ver­stö­ße wur­den ange­ho­ben (bis
    zu 4% des gesam­ten Jahresumsatzes).
  • Daten­schutz­be­stim­mun­gen müs­sen u.a. nach Art. 13 & 14
    DSGVO ange­passt werden.
  • Ver­zeich­nis von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten ist nach Art. 30
    DSGVO anzulegen.
  • AV-Ver­trä­ge müs­sen nach Art. 28 erstellt werden.
    Betrof­fe­nen­rech­te haben sich erwei­tert. Dar­auf gilt e sich
    drin­gend vorzubereiten.

Kon­kre­te Schritte

Was bedeutet das für meine Website?

Web­auf­trit­te aller Art müs­sen im Ein­klang mit der EU-DSGVO über­prüft und ange­passt werden. Gerne ste­hen wir Ihnen hier­für zur Ver­fü­gung. Wir haben uns inten­siv mit den Neue­run­gen der DSGVO aus­ein­an­der­ge­setzt und sind für den recht­li­chen Bereich eine Part­ner­schaft mit der Rechts­an­walts­kanz­lei Rechts­an­wäl­te Ben Tanis ein­ge­gan­gen. Gemein­sam bie­ten wir Ihnen an Ihren Inter­net­auf­tritt rechts­kon­form abzusichern.

Der Ansprechpartner für Deine Fragen.

Technische DSGVO-Anpassungen

Update-Prüfung

Sämt­li­che Online-Anwen­dun­gen, die gemäß der DSGVO ange­passt werden müs­sen, werden von uns auf sicher­heits­re­le­van­te Updates über­prüft. Mög­li­che Ein­fall­to­re für Hacker und poten­ti­el­le Abmahn-Grün­de lassen sich somit defi­nie­ren und anschlie­ßend bearbeiten.

Impressum

Beson­ders seit dem 25. Mai nicht mehr zu unter­schät­zen: Ein rechts­si­che­res Impres­sum, das nun u.a. auch den oder die Datenschutzbeauftragte/n ent­hal­ten muss. Wird prü­fen das vor­han­de­ne Impres­sum und füh­ren eine DSGVO-kon­for­me Anpas­sung durch.

Datenschutzerklärung

Nut­ze­rIn­nen müs­sen infor­miert und alle ver­wen­de­ten Tools und Plug­ins ange­ge­ben werden. Wir beschrei­ben alle Vor­gän­ge exter­ner Anwen­dun­gen und fügen sie in eine aktua­li­sier­te Daten­schutz­er­klä­rung ein.

Social Media

Die sozia­len Medi­en sam­meln beson­ders viele Daten. Wir pas­sen die ent­spre­chen­den Plug­ins dem­entspre­chend an und garan­tie­ren somit eine Daten­min­ni­mie­rung aller User.

IP-Adressen

Auch die IP-Adres­sen der User zäh­len zu per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und sind laut der neuen Ver­ord­nung beson­ders sen­si­bel zu behan­deln. Wir schal­ten die Auf­zeich­nung ab und ver­hin­dern somit eine Langzeitspeicherung.

Login Seite

Auch die Login Seite ist öffent­lich zugäng­lich und somit von der DSGVO betrof­fen. Impres­sum und Daten­schutz­er­klä­rung sind also auch hier unab­ding­bar. Wir erstel­len eine neue Login Seite, die den Richt­li­ni­en entspricht.

Kontaktformulare

User müs­sen bei sämt­li­chen News­let­ter­an­mel­dun­gen, Kom­men­tar­fel­dern oder Kon­takt­for­mu­la­ren den Daten­schutz­er­klä­run­gen der jewei­li­gen Web­site aktiv zustim­men. Die Check­box, pas­sen­de Ver­wei­se und Auf­klä­rung kom­men von uns.

Plugins

Alle Plug­ins müs­sen auf ihre DSGVO-Kom­pa­ti­bi­li­tät über­prüft und in die Daten­schutz­er­klä­rung über­tra­gen werden.

Google Analytics

Goog­le Ana­ly­tics ist ein beson­ders wich­ti­ges Tool, aber es sam­melt auch eine Menge Daten. Diese müs­sen anony­mi­siert werden. Hinzu kommt eine Opt-Out-Pflicht, die eben­falls von uns berück­sich­tigt wird.

Facebook Pixel

Die­ses beson­ders belieb­te (Re)Marketing Tool sam­melt viele Daten und ist in sei­ner jet­zi­gen Form nicht mehr rech­tens. Wir bet­ten den Face­book Pixel Daten­schutz-kon­form ein, damit Sie nicht dar­auf ver­zich­ten müssen.

Cookies

Die Zustim­mung für die Nut­zung von Coo­kies wird immer sicht­ba­rer. Wir inte­grie­ren die recht­lich unaus­weich­li­che Mel­dung auf Ihrer Seite und ver­lin­ken die Datenschutzerklärung.

Gravatar Dienst

Auch die­ser Dienst ist pro­ble­ma­tisch in Bezug auf die DSGVO, da Bil­der von außen auf die Web­site gela­den werden. Wir deak­ti­vie­ren ihn nachhaltig.

AV-Verträge

Die AV-Ver­trä­ge sind eine der wich­tigs­ten Neue­run­gen der DSGVO. Sie müs­sen auch mit sämt­li­chen digi­ta­len Dienst­leis­tern abge­schlos­sen werden. Wir berei­ten hier alle Web­site rele­van­ten Ver­trä­ge vor.

Youtube-Videos

Ein­ge­bun­de­ne You­Tube Vide­os müs­sen ange­passt werden. Wir akti­vie­ren die erwei­ter­ten Diens­te der Platt­form und kon­ver­tie­ren die Vide­os in den Datenschutzmodus.

SSL-Verschlüsselung

Last but not least muss seit dem 25. Mai 2018 jede Web­site, die per­sön­li­che Daten von Nut­ze­rin­nen und Nut­zern abfragt, über eine siche­re SSL-Ver­bin­dung ver­fü­gen. SSL steht dabei für Secu­re Sockets Layer und dient der Ver­schlüs­se­lung von Daten, die zwi­schen Ser­ver und Com­pu­ter trans­por­tiert werden. Das Zer­ti­fi­kat führt dar­über hin­aus zu Ran­king-Ver­bes­se­run­gen und schützt die Daten der User. Wir pas­sen die Ver­schlüs­se­lung indi­vi­du­ell auf Ihre Web­site an und gewähr­leis­ten somit den maxi­ma­len Schutz.

Ihre Lichtblick Vorteile

Alle Tech­ni­sche DSGVO-Anpassungen

Koope­ra­ti­on mit Rechts­an­walt Ben Tanis

Rechts­si­che­re AV-Ver­trä­ge zur Übergabe

Daten­schutz­er­klä­rung und Impres­sum sicher vor Abmahnungen

Organisatorische Anpassungen

Brauchen Sie auch hier Hilfe?

Dann ver­wei­sen wir an die­ser Stel­le gerne auf einen spe­zia­li­sier­ten Anwalt (z.B. Ben Tanis – Rechts­an­wäl­te // Blü­cher­stra­ße 14 — 24105 Kiel // Tel.: 0431 389 88 222 // in**@ra******.de)

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Glückliche Kunden, wundervolle Marken.

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